In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege bedeutet auch Ersatzpflege. Sie können diese Leistungen auch kurzfristig in Anspruch nehmen, wenn z.B. Ihre Angehörigen, die sie pflegen, im Urlaub oder krank bzw verhindert sind. Diese Leistung kann für einen Zietraum von sechs Wochen ( 42 Tage- auch stundenweise) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Sie können diese Leistungen auch kurzfristig in Anspruch nehmen, wenn z.B. Ihre Angehörigen, die Sie pflegen, im Urlaub oder krank bzw. verhindert sind.