Verhinderungspflege nach §39

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Was ist Verhinderungspflege?
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?
Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?
Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?
Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung der Pflegeperson?

Verhinderungspflege bedeutet auch Ersatzpflege. Sie können diese Leistungen auch kurzfristig in Anspruch nehmen, wenn z.B. Ihre Angehörigen, die sie pflegen, im Urlaub oder krank bzw verhindert sind. Diese Leistung kann für einen Zietraum von sechs Wochen ( 42 Tage- auch stundenweise) pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Sie können diese Leistungen auch kurzfristig in Anspruch nehmen, wenn z.B. Ihre Angehörigen, die Sie pflegen, im Urlaub oder krank bzw. verhindert sind.