Grundpflege nach SGB-XI

Die Grundpflege deckt alle Pflegeleistungen ab, die nicht medizinischer Natur, aber für Ihr Wohlbefinden wichtig sind. Dazu gehören die Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Bereiche des täglichen Lebens. Hier erfahren Sie, welche pflegerischen Maßnahmen zur Grundpflege gehören, wie sich die Grundpflege von der Behandlungspflege abgrenzt und wie die Grundpflege finanziert wird.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen dazu gehören:

Hilfe bei den täglichen Verrichtungen
Ganz- oder Teilkörperpflege
Duschen/Baden
Krankenbeobachtung und Unterstützung in der Mobilisation
Unterstützung der Angehörigen bei der Pflege
Zubereiten Ihrer Mahlzeiten
Reinigen Ihrer Wohnung
Erledigen Ihrer Einkäufe
Übernehmen der Behördengänge

SGB V greift, wenn die Grundpflege von einem Arzt angeordnet wurde. Dann ist sie nämlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundpflege nach SGB XI hat mit dem Pflegegrad zu tun, als dem Maß der Pflegebedürftigkeit. Wurde der Pflegegrad ermittelt, übernimmt hier nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse oder Pflegeversicherung die Kosten. Interessanterweise handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilkaskoversicherung. Konkret bedeutet das, dass die Pflegeversicherung in der Regel nicht alle Kosten aufkommt. Die Differenz zwischen der Leistung der Pflegeversicherung und den Kosten, die vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen getragen wird, nennt man Pflegelücke.

Unsere Einrichtung verfolgt mit ihrem Pflegeverständnis das Ziel, eine ganzheitliche Pflege und Versorgung der Patienten, unter Berücksichtigung seine Wünsche und Bedürfnisse und seiner Selbstbestimmung zu gewährleisten.